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Testungen

Aktuelle Regelungen (Stand: 20.09.2021)

  • Ab Montag, 20. September 2021, sind an den weiterführenden Schulen grundsätzlich drei wöchentliche Testungen durchzuführen. Die Testungen sollen in der Regel montags, mittwochs und freitags erfolgen.

  • Personen, die zum Zeitpunkt der von der Schule für sie angesetzten Schultestung einen höchstens 48 Stunden zurückliegenden Testnachweis einer Teststelle (Bürgertest) vorlegen, müssen nicht an der Schultestung teilnehmen.

  • Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

  • Bitte denken Sie daran, dass Sie als Eltern telefonisch erreichbar sind, wenn Ihr Kind einen Selbsttest durchführt. Eine aktuelle Notfall-Telefonnummer muss bei uns vorliegen und zudem im Jahresplan Ihres Kindes eingetragen sein.