Ab Montag, 20. September 2021, sind an den weiterführenden Schulen grundsätzlich drei wöchentliche Testungen durchzuführen. Die Testungen sollen in der Regel montags, mittwochs und freitags erfolgen.
Personen, die zum Zeitpunkt der von der Schule für sie angesetzten Schultestung einen höchstens 48 Stunden zurückliegenden Testnachweis einer Teststelle (Bürgertest) vorlegen, müssen nicht an der Schultestung teilnehmen.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie als Eltern telefonisch erreichbar sind, wenn Ihr Kind einen Selbsttest durchführt. Eine aktuelle Notfall-Telefonnummer muss bei uns vorliegen und zudem im Jahresplan Ihres Kindes eingetragen sein.