Überschrift
Die Lehrerkonferenz ist laut Schulgesetz (SchulG) ein Mitwirkungsgremium für dich und deine Kolleg*innen. Mitglieder sind die Lehrer*innen sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58 (§ 68 Abs. 1 SchulG). Den Vorsitz führt die Schulleitung, bis auf die Wahlen zum Lehrerrat. Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen. So können sich die Lehrer*innen in der Lehrerkonferenz beispielsweise darauf einigen, dass bei unvermeidlichem Nachmittagsunterricht alle Mitglieder des Kollegiums angemessen beteiligt werden. Dieser Beschluss kann von jedem Mitglied direkt beantragt werden, auch ohne Zustimmung der Schulleitung. Ebenso können eigenständig Regelungen getroffen werden, um die Belange teilzeitbeschäftigter Lehrer*innen bei Vertretungsregelungen oder der Stundenplangestaltung zu berücksichtigen. An diese Beschlüsse ist die Schulleitung gebunden.
Auf Vorschlag der Schulleitung kann sie entscheiden über:
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Grundsätze der Verteilung von Sonderaufgaben an Lehrer*innen
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die Teilnahme der Schule an der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle
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Grundsätze der Lehrer*innenfortbildung (zum Beispiel Kriterien der Auswahl der Teilnehmer*innen)
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Grundsätze für die Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl der Lehrer*innen, also für die Verteilung der Anrechnungsstunden
Zudem kann die Lehrerkonferenz der Schulkonferenz Vorschläge unterbreiten
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zur Einführung sowie zur Ausleihe und Übereignung von Lernmitteln
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zu „allen wichtigen Angelegenheiten der Schule“, also zu allen Punkten, für welche die Schulkonferenz eine Entscheidungskompetenz hat