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Versicherungsschutz

Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Für uns zuständig ist die Unfallkasse NRW in Münster. Unfälle sind auf jeden Fall im Sekretariat der Schule zu melden.

Die Haftung in Schadensfällen (d.h. die Verpflichtung zur Ersatzleistung im Falle von Schäden) richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte haften für die von Schülerinnen und Schülern verursachten Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung umfasst auch die Verpflichtung zur pfleglichen Behandlung und pünktlichen Rückgabe des der Schülerin oder dem Schüler anvertrauten Schuleigentums.