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Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der
Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.

 

Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt die Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen
der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest. 

Wer als Vorsitzende oder Vorsitzender eines Elterngremiums nach außen
auftritt, kann nicht für die Schule sprechen. Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten.
Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.

Übrigens: In Grundschulen mit Teilstandorten kann die Schulkonferenz
neben der Schulpflegschaft Teilschul-

„Als Elternvertreter ist man nicht so weit entfernt von den Abläufen
der Schule: Man sieht einfach hinter die Kulissen. Man bekommt
Neuerungen mit und kann seine Meinung äußern, die auch berücksichtigt wird. Man hat einfach einen ganz anderen Draht zu den Lehrerinnen und Lehrern. Ich habe einen direkten Kontakt zum Schulleiter und schreibe auch schon mal eine Mail, wenn ich der
Meinung bin, dass in der Klasse etwas schiefgelaufen ist.“ 

Die Schulpflegschaft

  • Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften 

  • Die Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften.

Mit beratender Stimme:

  • Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 

  • Vorsitzenden der Klassenpflegpflegschaften

  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter

(Quelle: https://bit.ly/3qU1XlB)