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Fachschaften

Die Fachschaften beraten in Fachkonferenz über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und
Rechenschaftslegung. Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über

  • Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

  • Grundsätze zur Leistungsbewertung

  • Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

Die Fachkonferenz 

  • Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. 

Mit beratender Stimme:  

  • Zwei Vertretungen der Eltern 

  • Zwei Vertretungen der Schülerinnen und Schüler. 

  • Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen

(Quelle: https://bit.ly/3qU1XlB)