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Englisch

Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Fremdsprachenunterricht und damit auch an den Englischunterricht der Sekundarstufe I. Die besondere Stellung des Englischen als Weltverkehrssprache und die damit verbundenen gesellschaftlichen Erwartungen machen es notwendig, dass sich der Englischunterricht beim Aufbau kommunikativer Kompetenzen und interkultureller Handlungsfähigkeit auf konkrete Anwendungsbezüge konzentriert.

Die Entwicklung des vorliegenden Kernlehrplans mit verbindlichen Standards trägt diesen u. a. auch durch die Ergebnisse wissenschaftlicher Vergleichsstudien betonten Anforderungen Rechnung. Die Weiterentwicklung des Englischunterrichts in der Sekundarstufe I ist deshalb gekennzeichnet durch 

  • die Stärkung der Anwendungsorientierung und des lebensweltlichen Bezugs

  • die Stärkung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit

  • die Erweiterung von landeskundlichen Kenntnissen zu interkultureller Handlungskompetenz

  •  die Internationalisierung fremdsprachlicher Standards, die sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) orientieren (Europarat – Rat für kulturelle Zusammenarbeit (2001), Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen, hrsg. v. Goethe-Institut Inter Nationes u.a., Langenscheidt: Berlin u.a. Der Text ist abrufbar unter: http://www.goethe.de/referenzrahmen).

  •  die Akzentuierung unterschiedlicher schulformspezifischer Leistungsprofile.

Zur Erreichung der Standards für eine Grundbildung im Fach Englisch werden dem Englischunterricht die folgenden Leitziele zugrunde gelegt:

  •  Der Englischunterricht entwickelt systematisch funktionale kommunikative Kompetenzen im Spektrum der fremdsprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten „Hörverstehen/Hör-Sehverstehen“, „Sprechen“, „Leseverstehen“, „Schreiben“ und „Sprachmittlung“.

  • Diese Kompetenzen werden im Englischunterricht auf Verwendungssituationen im Alltag, in der Aus- und Weiterbildung sowie in Situationen der berufsorientierten Kommunikation bezogen.

  •  Der Englischunterricht entwickelt systematisch interkulturelle Kompetenzen; es werden also Lerngelegenheiten bereit gestellt, damit die Schülerinnen und Schüler – auf der Basis eines Orientierungswissens zu exemplarischen Themen und Inhalten – Verständnis für andere kulturspezifische Denk- und Lebensweisen, Werte, Normen und Lebensbedingungen entwickeln und eigene Sichtweisen, Wertvorstellungen und gesellschaftliche Zusammenhänge mit denen anglophoner Kulturen tolerant und kritisch vergleichen können.

  • Der Englischunterricht entwickelt systematisch methodische Kompetenzen für das Arbeiten mit Texten und Medien, für die aufgabenbezogene, anwendungsorientierte Produktion von gesprochenen und geschriebenen Texten, für Formen des selbstgesteuerten und kooperativen Sprachenlernens als Grundlage für den Erwerb von weiteren (Fremd-)Sprachen sowie für das lebenslange selbstständige (Fremd-)Sprachenlernen.

Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthält der vorliegende Kernlehrplan

  • ein Anforderungsprofil für das Ende der Sekundarstufe I

  •  eine Beschreibung der nachzuweisenden Kompetenzen jeweils für das Ende der Jahrgangsstufen 5/6, 7/8 und 9/10; diese ist gegliedert nach den Bereichen „kommunikative Kompetenzen“, „interkulturelle Kompetenzen“, „Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit“ und „methodische Kompetenzen“ 

  •  exemplarische Aufgabentypen

  •  Ausführungen zur Leistungsfeststellung

Die Beschreibung der sprachlichen Kompetenzen orientiert sich am GeR (soweit in diesem verfügbar), der ein international anerkanntes, transparentes und kohärentes Bezugssystem in Form von verlässlichen Referenzniveaus definiert. Diese Referenzniveaus werden im vorliegenden Kernlehrplan schulformspezifisch ausdifferenziert und konkretisiert. (Die Referenzniveaus des GeR sind im Anhang in Auswahl abgedruckt.)

Die im vorliegenden Lehrplan formulierten Standards sollen in einem Englischunterricht erreicht werden, der dazu beiträgt, individuelle Mehrsprachigkeitsprofile auszubilden. Der Englischunterricht in der Sekundarstufe I knüpft hierbei an die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Einstellungen und Haltungen der Schülerinnen und Schüler an, die diese im Umgang mit Sprachen insgesamt und mit Englisch als Fremdsprache im Besonderen in der Grundschule erworben haben.

Dieser Zielsetzung liegt die im Folgenden skizzierte inhaltlich-methodische Gestaltung zugrunde: Zum einen sollen aktuelle methodische Unterrichtsprinzipien zum Einsatz kommen. Zu diesen zählen insbesondere die Prinzipien der Schülerorientierung, der Kommunikationsorientierung sowie der Inhaltsorientierung, und zwar unter Berücksichtigung der Kriterien der Interkulturalität und der Authentizität. Gleichermaßen werden Verfahren zur Förderung des selbstreflexiven und selbstständigen Lernens berücksichtigt, mit dem Ziel, die Individualisierung von Fremdsprachenlernprozessen zu unterstützen. Sozial- und Arbeitsformen werden adressaten- und altersangemessen umgesetzt. Das Prinzip der Einsprachigkeit wird als funktional einsprachige Unterrichtsgestaltung realisiert. Der lebensweltlichen Mehrsprachigkeit, die in den Klassenverbänden vorhanden ist, wird Rechnung getragen.

Zum anderen soll der Unterricht unter thematisch-inhaltlichen Gesichtspunkten über die Jahrgangsstufen 5 bis 10 hinweg sozio-kulturelles Orientierungswissen in den Bereichen „persönliche Lebensgestaltung“, „Ausbildung/Schule“, „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ und „Berufsorientierung“ ausbilden.

Die Formulierung verbindlicher Standards im Fach Englisch für die Sekundarstufe I spiegelt den aktuellen Stand der Fachdiskussion über adressatenspezifische Ziele, Aufgaben und Organisationsformen des Fremdsprachenunterrichts wider. In diesem Sinne definieren sie begründete Qualitätsstandards.

(Quelle: https://bit.ly/30FmZtO)