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Beurlaubungsantrag

Der begründete Beurlaubungsantrag MUSS mindestens 1 Woche VOR dem Beurlaubungstermin im Sekretariat abgegeben werden!

Von dort wird er über die Klassenleitung an die Schulleitung weitergegeben, geprüft und ggf. genehmigt. Generell dürfen keine Beurlaubungen für Tage ausgesprochen werden, die unmittelbar vor oder nach Ferientage bzw. verlängerten Wochenenden terminiert sind.

Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben der genehmigten Unterrichtstage müssen selbstständig nachgearbeitet werden.

Eine Schülerin oder ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Eltern vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung sollte rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Die Beurlaubung erfolgt:

a) bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres von der Klassenleitung, 

b) über die Kl.-Leitung an die Schulleitung rechtzeitig vorher. Beurlaubungen für Tage, die an Ferientage angrenzen, sind nicht zulässig. Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien darf nicht beurlaubt werden.

Das Kollegium bittet insbesondere darum, dass Arzttermine in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden, denn Beurlaubungen für den Vormittag bedeuten in der Regel für die Schülerinnen und Schüler Unterrichtsausfall. Der in dieser Zeit anfallende Unterrichtsstoff muss in eigener Verantwortung nachgeholt werden.