Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Distanzunterricht im gleichen Maße wie beim Präsenzunterricht verpflichtet.
Distanzunterricht ist in Umfang und Bewertbarkeit dem Präsenzunterricht gleichwertig.
Die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten gehen in die Leistungsbewertung ein. Im Distanzunterricht vermittelte Inhalte dürfen Teil der schriftlichen Arbeiten sein.
Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt.