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Überschrift

Die Rolle der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen an Schulen wird durch § 15 a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) definiert. Sie unterstützt die zuständigen Gleichstellungsbeauftragten in der Schulaufsicht und wirkt an Maßnahmen und Entscheidungen der Schulleitung mit, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben können (laut § 17 LGG).

Es gibt zwei wesentliche Aufgabenbereiche für die Ansprechpartnerin:

  1. Pflichtaufgaben: Hier ist ihre Mitwirkung unerlässlich, insbesondere bei Personalentscheidungen der Schulleitung, wie sie in den relevanten Schulgesetzen und -vorschriften festgelegt sind. 

  2. Anlassgebundene Aufgaben: Diese ergeben sich aus dem Unterricht und dem Schulleben. Die Ansprechpartnerin entscheidet hier eigenverantwortlich, ob und wie sie sich gleichstellungsrelevanten Themen widmet. 

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten umfassen die Unterstützung und Impulsgebung, wobei die Verantwortung für die tatsächliche Umsetzung der Gleichstellung allen Beteiligten am Schulleben obliegt.