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Geschichte

Das Fach Geschichte zielt auf das Verständnis und die Beurteilung des menschlichen Handelns in der Zeit. Es lässt für die Schülerinnen und Schüler unter anderem erkennbar werden, wie menschliche Gesellschaften entstanden sind, wie diese sich in den Dimensionen Zeit und Raum entwickelt haben und welche Entwicklungsprozesse bis in die Gegenwart hinein wirken. Damit eignet sich das Fach Geschichte innerhalb des Lernbereichs Gesellschaftslehre in besonderer Weise dazu, die historische Bedingtheit gesellschaftlicher Verhältnisse zu verstehen,  die historische Gebundenheit des gegenwärtigen Standortes – einschließlich denkbarer Alternativen – zu erkennen sowie die Möglichkeit zur kritischen Würdigung des „Hier und Jetzt“ zu eröffnen.

Im Geschichtsunterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler ein historisches Grundwissen über einzelne Epochen und historische Räume. Sie analysieren und beurteilen Strukturen und Schlüsselereignisse der Geschichte und arbeiten Zusammenhänge z.B. zwischen nationalen und globalen Ereignissen heraus. Darüber hinaus vergleichen sie das Vergangene mit der Gegenwart, um daraus Schlüsse für das heutige Leben zu ziehen. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit unterschiedlichen Sichtweisen historischer Personen auseinander und bewerten Möglichkeiten und Grenzen des menschlichen Handelns in der Vergangenheit. Die Betrachtung von geschichtlichen Umbrüchen und Kontinuitäten ermöglicht den Schülerinnen und Schülern das Prozesshafte der Geschichte zu erfassen und die historische Bedingtheit gegenwärtiger Phänomene zu erkennen und zu beurteilen.

Zentrale Aufgabe des Geschichtsunterrichts ist die Vermittlung von historischer Kompetenz. Historische Kompetenz umfasst die Gesamtheit der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um geschichtliche Phänomene zu untersuchen und zu klären, Zusammenhänge und Entwicklungen zu beschreiben und diese in Beziehung zu Gegenwart und Zukunft zu setzen. Durch die kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit gewinnen die Schülerinnen und Schüler ein reflektiertes Geschichtsbewusstsein, welches ihnen die Teilhabe am kulturellen Gedächtnis ihrer Gemeinschaft ermöglicht sowie die Ausbildung politischer und ökonomischer Kompetenzen unterstützt.

Über die o.g. Kernaufgaben hinaus leistet das Fach Geschichte seinen besonderen Beitrag im Zusammenspiel der Fächer. Dies betrifft insbesondere die von allen Fächern wahrzunehmenden Aufgaben im Bereich der systematischen und kritischen Auseinandersetzung mit Quellen und anderen medialen Informationsangeboten sowie die Stärkung von interkultureller Toleranz. Der Toleranzgedanke wird vor allem durch die Betrachtung unterschiedlicher Kulturkreise und durch die Erfahrung des Andersseins gezielt gefördert. Die gemeinsame Arbeit der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer erfolgt auf der Basis der Rahmenvorgaben für die politische und für die ökonomische Bildung sowie auf der Grundlage lernbereichs- und fachgruppenbezogener Absprachen, fächerverbindender Unterrichtsvorhaben sowie schulinterner Lehrplangestaltung. Dies ermöglicht insgesamt einen vernetzten und vertieften Kompetenzaufbau, der die Integration fachspezifischen Teilwissens in übergreifende Sinnzusammenhänge unterstützt. Darüber hinaus schaffen Zuordnungsabsprachen Synergieeffekte und eröffnen zusätzliche zeitliche Spielräume.

Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben trägt auch das Fach Geschichte im Rahmen der Kompetenzentwicklung zur Sensibilisierung für unterschiedliche Geschlechterperspektiven und Lebensformen, zur Werteerziehung, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur konsequenten Ächtung jeglicher Form von Diskriminierung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur kulturellen Mitgestaltung sowie zur Vorbereitung auf Beruf und Arbeitswelt bei.

Im Rahmen bilingualer Angebote im Lernbereich Gesellschaftslehre wird über den Aufbau der spezifisch gesellschaftswissenschaftlichen Kompetenz hinaus schrittweise auch auf fachsprachliches und fachmethodisches Arbeiten in der Fremdsprache hingeführt. Dies kann auf der Grundlage der ausgewiesenen sachfachbezogenen Kompetenzerwartungen zur Setzung besonderer inhaltlicher Bezüge zu den jeweiligen Partnerländern führen.

Die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre leisten einen gemeinsamen Beitrag zur Entwicklung von Kompetenzen, die das Verstehen der Wirklichkeit sowie gesellschaftlich wirksamer Strukturen und Prozesse ermöglichen und die Mitwirkung in demokratisch verfassten Gemeinwesen unterstützen sollen. Gemeinschaftlich befassen sie sich mit den Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Denkens und Handelns im Hinblick auf die jeweiligen individuellen, gesellschaftlichen, zeit- und raumbezogenen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen. Durch die Vermittlung gesellschaftswissenschaftlich relevanter Erkenntnis- und Verfahrensweisen tragen sie in besonderer Weise zum Aufbau eines Orientierungs-, Deutungs-, Kultur- und Weltwissens bei. Dies fördert die Entwicklung einer eigenen Identität sowie die Fähigkeit zur selbständigen Urteilsbildung und schafft damit die Grundlage für das Wahrnehmen eigener Lebenschancen sowie für eine reflektierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten.

(Quelle: https://bit.ly/30FmZtO)