Die Fachschaften beraten in Fachkonferenz über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
Grundsätze zur Leistungsbewertung
Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
Die Fachkonferenz
Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten.
Mit beratender Stimme:
Zwei Vertretungen der Eltern
Zwei Vertretungen der Schülerinnen und Schüler.
Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen