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Erprobungsstufe

Die 5. und 6. Jahrgangsstufe bilden gemeinsam die so genannte „Erprobungsstufe“. Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit. Der Übergang in die 6. Klasse erfolgt ohne Versetzungsentscheidung – also auch bei sehr schwachen Leistungen. Allerdings besteht die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung oder des freiwilligen Schulformwechsels, z.B. zur Hauptschule – sofern die Eltern und Erziehungsberechtigten den Antrag dazu stellen und die entsprechende Schule noch freie Kapazitäten hat.
Für den Übergang von Klasse 6 in Klasse 7 muss der Schüler allerdings aufgrund seiner Zeugnisnoten versetzt werden. Sollten die Leistungen nicht für eine Versetzung ausreichen, entscheidet die Klassenkonferenz darüber, ob eine Wiederholung in der 6. Klasse an unserer Schule oder ein Wechsel zur angemesseneren Schulform den besseren Weg für den Schüler darstellt.
Bei einer Wiederholung – egal, ob freiwillig oder mangels Versetzung – ist immer zu bedenken, dass die Höchstverweildauer in der Erprobungsstufe drei Jahre beträgt.
Sollten die Leistungen des Schülers überdurchschnittlich sein, so empfiehlt die Klassenkonferenz den Eltern, einen Wechsel zum Gymnasium zu überdenken.